Die Gruppenunfallversicherung zwischen der R+V Allgemeine Versicherung AG und der Versicherungsvermittlung für Apotheker wird zum 31.12.2025 gekündigt, da die VfA ihre Vermittlungstätigkeit inzwischen eingestellt hat. Damit endet der Versicherungsschutz für Sie und mitversicherte Personen zum 31.12.2025. Sollten Sie über diesen Zeitpunkt hinaus Interesse an einer individuellen Absicherung haben, steht Ihnen Ihr Ansprechpartner der R+V gerne beratend zur Seite.

DIE APOTHEKENRENTE
Das passende Rezept für Ihre Altersvorsorge.

Vorteile der ApothekenRente auf einen Blick.

  • Sie können Ihre Altersvorsorge flexibel ausbauen und erhalten Unterstützung von Ihrem Betrieb über die gesetzlichen Anforderungen hinaus.
  • Sie erhalten hervorragende Konditionen – der Mindestbeitrag liegt bei gerade einmal 10 Euro monatlich.
  • Sie profitieren von steuer- und sozialversicherungsfreien Beiträgen (Besteuerung der Leistungen erfolgt erst im Rentenalter).
  • Sie erhalten die Garantie, dass Ihre Anwartschaften auf die Versicherungsleistung aus Entgeltumwandlung, Arbeitgeberbeitrag und zusätzlichem Arbeitgeberzuschuss ab Vertragsbeginn unverfallbar sind.
  • Sie können bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis den Vertrag privat oder über den neuen Betrieb fortführen, sofern das neue Unternehmen auch an den Tarifvertrag gebunden ist.
  • Sie haben die Wahl zwischen einer lebenslangen Rente oder Kapitalauszahlung.

Nutzen Sie dieses hervorragende Angebot für Ihre persönliche Altersvorsorge.

Hoher Wirkungsgrad mit positiven Nebenwirkungen

Zur Verbesserung der Altersbezüge haben der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) und ADEXA –Die Apothekengewerkschaft den „Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge für Mitarbeiter und Auszubildende zur pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten in Apotheken“ geschlossen.

Er gilt im gesamten Bundesgebiet mit Ausnahme der Kammerbezirke Nordrhein und Sachsen.
Die ApothekenRente ist die empfohlene branchenspezifische Lösung der beiden Tarifparteien. Anbieter ist ein Konsortium der Versicherer R+V und Condor – unter der Federführung der R+V.

Art der Anwendung:
Der Klassiker Direktversicherung

  • Ihr Betrieb schließt eine Direktversicherung für Sie ab.
  • Sie und in der Folge Ihre Hinterbliebenen sind bezugsberechtigt.
  • Höhe der Zuschüsse abhängig vom Beschäftigungsumfang
  • Der Tarifvertrag ermöglicht es Ihnen, eine zusätzliche Altersvorsorge aufzubauen. Durch die finanzielle Unterstützung
  • Ihres Betriebes verbessern Sie nachhaltig Ihre Altersvorsorge.

Als Arbeitgeber halten Sie mitder ApothekenRente zahlreiche Trümpfe in der Hand:

  • Sie setzen mit einem attraktiven Produkt den Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung um.
  • Sie entscheiden sich für ein garantiert tarifvertragskonformes Angebot.
  • Ihre Beschäftigten profitieren von den Konditionen eines Gruppenvertrages.
  • Sie verfügen über ein starkes Instrument zur Motivation und Bindung der Belegschaft.
  • Sie erfüllen Ihre Informationspflicht aus dem Tarifvertrag.
  • Sie bieten Ihren Beschäftigten einen Anreiz für zusätzliche Eigeninitiative.
  • Sie erhalten mit der Direktversicherung eine einfache, sichere und verwaltungsarme Lösung.

Und auch Ihre Beschäftigten profitieren erheblich von der ApothekenRente:

  • Sie können ihre Altersvorsorge flexibel ausbauen und erhalten Unterstützung von Ihnen als Arbeitgeber.
  • Sie erhalten hervorragende Konditionen – der Mindestbeitrag liegt bei gerade einmal 10 Euro monatlich.
  • Sie profitieren von steuer- und sozialversicherungsfreien Beiträgen (Besteuerung der Leistungen erfolgt erst im Rentenalter).
  • Sie erhalten die Garantie, dass ihre Anwartschaften auf die Versicherungsleistung aus Entgeltumwandlung, Arbeitgeberbeitrag und zusätzlichem Arbeitgeberzuschuss ab Vertragsbeginn unverfallbar sind.
  • Sie können bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis den Vertrag privat oder über den neuen Arbeitgeber fortführen, sofern der neue Arbeitgeber auch an den Tarifvertrag gebunden ist.
  • Sie haben die Wahl zwischen einer lebenslangen Rente oder Kapitalauszahlung.

Großes Wirkungsgebiet
Von dem Tarifvertrag profitieren: *

  • Apotheker
  • Pharmazeutisch-technische Assistenten

  • Apothekerassistenten
  • Pharmazie- und Diplompharmazieingenieure
  • Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte
  • Apothekenhelfer und -facharbeiter
  • Pharmazeutische Assistenten
  • Auszubildende zu pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten

Räumliche Ausnahme: Kammerbezirke Nordrhein und Sachsen.
*Gemäß Präambel Tarifvertrag: Die Bezeichnung der Mitarbeiter sowie der Apothekeninhaber in männlicher Form umfasst aus Gründen der praktischen Vereinfachung auch die Mitarbeiterinnen und Apothekeninhaberinnen.

Art der Anwendung: der Klassiker Direktversicherung

Mit der Direktversicherung schließen Sie einen Versicherungsvertrag auf das Leben Ihrer Angestellten ab, d. h., Ihre Beschäftigen – und in der Folge ihre Hinterbliebenen – sind bezugsberechtigt. Eine unmittelbare Auszahlung Ihres Arbeitgeberbeitrags an Ihre Beschäftigten ist nicht zulässig. Für Beschäftigte ab dem 55. Lebensjahr ist eine Auszahlung mit dem Gehalt möglich.

Die Sicherheit, das Richtige zu tun

Mit dieser von den Tarifparteien ADA und ADEXA empfohlenen ApothekenRente setzen Sie auf ein optimal abgestimmtes Produkt. So verbinden Sie Ihre Pflicht als Arbeitgeber, Ihre Belegschaft über die Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge und die tariflichen Rahmenbedingungen zu informieren, mit der
überzeugenden Kür eines hervorragenden Produktes. Für weiterführende Informationen sowie alle Details über Abschlussmöglichkeiten stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

BERATER DER R+V

Klicken Sie auf der Karte auf Ihr Gebiet um Ihren persönlichen Berater anzuzeigen.