PARTNER R+V

Die R+V-Versicherung hat sich seit nunmehr 20 Jahren als einer der führenden deutschen Kompositversicherer als zuverlässiger und starker Partner in allen etablierten und gängigen Versicherungsbereichen gezeigt.

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IHR PLUS:
SICHERHEIT FÜR IHR UNTERNEH­MERISCHES WIRKEN

VfA und die Spezialisten für med. Berufe der R+V Versicherung: Erfolgreiche Kooperationspartner seit 20 Jahren

Mit der R+V Versicherung hat die VfA bereits seit 1997 einen der führenden Versicherer Deutschlands als starken Kooperationspartner an ihrer Seite. Seit vielen Jahren ist die R+V auf Wachstumskurs, fast 8 Millionen Kunden vertrauen auf die Leistungen und maßgeschneiderten innovativen Versicherungslösungen. Im Firmenkundengeschäft ist sie traditionell eng mit den mittelständischen Unternehmen verbunden. Unabhängige Rating-Agenturen bestätigen regelmäßig die hohe Qualität und Finanzkraft von R+V und ihren Produkten. VfA und R+V sind aufgrund ihrer genossenschaftlichen Ausrichtung ideale Partner für die gesamte Apothekenbranche.

Profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung und dem Know-How unseres Kooperationspartners R+V Versicherung – Cluster med. Berufe.

KONTAKT

R+V-Spezialvertrieb für Apotheken garantiert maßgeschneiderte Produkte

Ein Vertriebsweg für gewerbliche Verbundgruppen, Verbände und Genossenschaften hat sich speziell auf die Bedürfnisse von Apotheken eingestellt. In enger Zusammenarbeit entwickeln VfA und die Spezialisten für med. Berufe der R+V exklusive Spezialkonzepte für Apotheken, ihre Inhaber und Mitarbeiter – DAS VfA Konzept abgestimmt auf die ApBetrO.

In einem bundesweiten Netz sind die Firmenberater für med. Berufe Ansprechpartner für die VfA und betreuen gemeinsam mehr als 2.000 Apotheken, die sich bereits für die Produkte und Versicherungslösungen der Kooperationspartner entschieden haben.

Die Spezialisten für med. Berufe bieten mit einer Rundum-Betreuung ein umfangreiches Service-Angebot von der Risikoanalyse über die regelmäßige Überprüfung bis hin zur Schadenregulierung. Das Produktangebot umfasst alle privaten und gewerblichen Risiken sowie die private und betriebliche Altersvorsorge.

Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge sind wir der Ansprechpartner für die ApothekenRente (der empfohlenen Branchenlösung der ADA und ADEXA – außer in Nordrhein und Sachsen, für Sachsen besteht ein eigener Pensionskassenrahmenvertrag über den SAV für die Mitglieder).

Die mehrfach ausgezeichnete R+V zählt zu den führenden Versicherern Deutschlands. Auch für Sie und Ihre Apotheke entwickelt die R+V individuelle Lösungen für einen verbesserten Versicherungsschutz.

Die R+V Versicherung ist aufgrund ihrer genossenschaftlichen Ausrichtung der ideale Partner für Sie und Ihre Apotheke.
Durch unsere partnerschaftliche Zusammenarbeit erhalten Sie besondere Produkte zu vergünstigten Konditionen in den Bereichen Versicherungen und Altersvorsorge.

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  • Ihr Plus an Unterstützung:
    Was wollen Ihre Kunden und wo gibt’s Entwicklungschancen? Als Unternehmer und Pharmazeut müssen Sie auf all diese Fragen die richtigen Antworten finden. Wir und unser Branchennetzwerk unterstützen Sie dabei – z. Bsp.: Versicherungsbestätigung für die Präqualifizierung.

  • Ihr Plus an Branchen Know-how:
    Als Branchenversicherer in Kooperation mit Ihrem Berufstand – Hand in Hand. Überschneidungsfreie Rundum-Absicherungen für Sie, Ihre Apotheke, Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter – z. Bsp.: Spezialkonzepte und für die (betriebl.) Altersvorsorge vom Inhaber, über Ihre Approbierten bis hin zum Branchenversorgungswerk für Ihre PTA und PKA.

  • Ihr Plus an Service und Beratung:
    Nach ApBetrO geprüfte Produkte mit ständig erweitertem Versicherungsschutz und immer auf dem neusten Stand. Ob CyberRisk, Verzicht auf die Einrede grober Fahrlässigkeit oder Schutz von Medikamenten im Kühlschrank – z. Bsp.: Internetberatungsrechtschutz ohne Selbstbeteiligung und Rechtschutz für Streitigkeiten aus Retaxation nach SGB V.

  • Ihr Plus an Sicherheit:
    Existenzsicherung gegen Haftpflichtansprüche z. Bsp.: aus dem OTC Switch der Pille danach, Medikationsplan nach § 31 a SGB V oder der Rezeptfreigabe von Cannabis – z. Bsp.: fehlerhafte oder falsche Herstellung von Arzneimitteln nach § 7 und 8 ApBetrO* (im Rahmen der 100er Regelung).
    Besteht eine Deckungsvorsorgepflicht nach § 94 AMG helfen wir Ihnen gern bei der Prüfung und Absicherung über eine ggfs. nötige Pharmaprodukthaftpflichtversicherung.

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